Webanalyse in Deutschland nach TDDDG (früher TTDSG)
Website-Betreiber in Deutschland fragen oft, ob Webanalyse nach § 25 TDDDG (früher TTDSG) eine Einwilligung braucht. Diese Vorschrift regelt den Zugriff auf die Geräte der Besucher. Cookiefreie Analytics verändert den Teil der Frage, der die Analyse-ID betrifft.
Die Frage in der Praxis
Wenn ein Analysetool weder Informationen auf dem Gerät der Besucher speichert noch von dort ausliest (etwa ein ID-Cookie), vertreten viele die Ansicht, dass es ohne Einwilligung laufen darf. Ihr Anwalt muss die aktuellen Leitlinien der Behörden auf Ihren konkreten Fall anwenden.
Was das für PureMetrix bedeutet
PureMetrix setzt kein Cookie, um Besucher wiederzuerkennen. Eindeutige Besucher werden pro Tag über ein Salt gezählt, das auf dem Server täglich wechselt. Die Daten werden auf Hetzner-Servern in der EU verarbeitet.
Eine eigene Frage bleibt
Google Ads, Meta Pixel, eingebettete Karten mit Tracking und ähnliche Tools müssen Sie nach TDDDG und DSGVO gesondert prüfen. Nur weil die Webanalyse aus dem Cookie-Banner verschwindet, sind diese Tools noch nicht rechtssicher.
Checkliste für Website-Betreiber
- Dokumentieren Sie Ihren Analyseanbieter und wie das cookiefreie Zählen funktioniert.
- Schließen Sie einen AVV ab: Sie sind der Verantwortliche, PureMetrix ist Ihr Auftragsverarbeiter.
- Schließen Sie Mitarbeiterrollen in WordPress aus.
- Führen Sie eine Liste aller anderen Skripte und ihrer Anbieter.
Der nächste Schritt
Listen Sie jedes Skript auf, das im Browser Ihrer Besucher läuft, trennen Sie Messung von Marketing-Tags und halten Sie fest, warum PureMetrix kein Analyse-Cookie braucht. Lassen Sie diese Liste von Ihrem Anwalt prüfen – ein Blogartikel allein reicht nicht.
TDDDG (früher TTDSG): Name und Gerätezugriff
Im Mai 2024 wurde das TTDSG in TDDDG umbenannt; die Regel zum Gerätezugriff (§ 25) ist inhaltlich gleich geblieben. Viele suchen trotzdem noch nach „TTDSG“. Entscheidend ist der Inhalt: Die Regeln zum Zugriff auf Endgeräte und zum Speichern von Informationen gelten neben der DSGVO. Webanalyse ohne Besucher-Cookie vermeidet eine Art von Fragen zum Gerätezugriff – sie beantwortet aber nicht automatisch jede Datenschutzfrage.
Dokumentieren Sie, wie PureMetrix arbeitet – keine Besucher-Cookies, tägliche Hashes mit Salt, Verarbeitung in der EU bei Hetzner, AVV – und listen Sie dann die übrigen Skripte auf, die noch IDs speichern. Anwälte in Deutschland, Österreich und der Schweiz fragen nach Ihrem gesamten Setup.
Eine sinnvolle Grundeinstellung für Ihre Website
Setzen Sie standardmäßig auf cookiefreie Analytics, laden Sie Marketing-Pixel erst nach Einwilligung und schmücken Sie Ihre Werbung nicht mit Gesetzesnamen. Achten Sie darauf, dass Ihre Datenschutzerklärung jeden Anbieter korrekt beschreibt, und prüfen Sie sie nach größeren Plugin-Änderungen erneut.
Zusammenarbeit mit deutschen Anwälten
Bringen Sie die Fakten zum Anbieter mit: keine Besucher-Cookies, tägliche Hashes mit Salt, Verarbeitung in der EU bei Hetzner, AVV verfügbar, Rollenausschlüsse, optionaler Proxy /px. Fragen Sie Ihren Anwalt, wie die übrigen Werbe- und Einbettungs-Cookies nach § 25 TDDDG (früher TTDSG) zu behandeln sind. Werben Sie nicht selbst mit Gesetzeskonformität in Ihren Überschriften.
Passen Sie Ihre Datenschutzerklärung an, wenn Sie Heatmaps oder Sitzungsaufzeichnungen hinzufügen – das ändert die Lage, auch wenn PureMetrix cookiefrei bleibt.
Häufige Missverständnisse
„EU-Hosting heißt: keine DSGVO-Pflichten“ ist falsch. „Kein Cookie heißt: keine DSGVO-Pflichten“ ist ebenfalls falsch. Die Regeln zum Gerätezugriff und zum Datenschutz gelten nebeneinander. Bei Einkaufsentscheidungen im deutschsprachigen Raum überzeugen genaue Beschreibungen mehr als Schlagworte.
Stolperfallen bei Cookie-Banner-Texten in Deutschland
Wer in einer Cookie-Hürde „TDDDG-konform“ verspricht und gleichzeitig Werbepixel lädt, fordert Ärger heraus. Beschreiben Sie PureMetrix korrekt und führen Sie andere Anbieter getrennt auf. Englische Seiten für Kunden im deutschsprachigen Raum sollten genauso ehrlich sein wie die deutschen Datenschutzhinweise.
Eingebettete Medien
Deutsche Websites laden oft noch Inhalte von US-Diensten (Videos, Karten), die unabhängig von der Webanalyse Cookies setzen. Platzhalter, die erst per Klick laden, oder Einbettungen erst nach Einwilligung sind genauso wichtig wie der Wechsel zu PureMetrix. Wenn Ihr Anwalt Fragen zum Gerätezugriff nach TDDDG prüft, betrachten Sie die ganze Seite.
Protokollieren Sie Änderungen an Ihren Regeln für Einbettungen zusammen mit Änderungen an der Webanalyse.
Eine kurze Info für Ihr Team
Ein Absatz für Ihr Marketingteam in Deutschland: Wir messen ohne Besucher-Cookies. Andere Tools brauchen eventuell trotzdem eine Einwilligung. Bitte keine beliebigen US-Pixel ins Theme einbauen. Verlinken Sie die PureMetrix-Dokumentation und Ihre Datenschutzerklärung. Eine kurze Einweisung verhindert gut gemeinte Fehler.
Betreut eine Agentur deutsche Websites aus dem Ausland, gelten trotzdem die deutschen Anforderungen an Datenschutzhinweise. Wo das Team sitzt, ändert nichts an den Regeln zum Gerätezugriff.
Siehe auch
DSGVO-Webanalyse ohne Cookies, In der EU gehostete Analytics, Datenschutzerklärung.
Hinweis
Keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihr konkretes Setup und Ihre Texte von einem deutschen Anwalt prüfen.
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Letzte Aktualisierung: September 2026